Stiftung Felsentor


Vision

Frieden, Stille und Gemeinwohl sind die Grundwerte, die uns Richtung und Orientierung geben. Daraus entspringen viele andere Werte, die das Leben von allen bereichern können, die mit dem Felsentor verbunden sind.

Frieden verlangt nicht nur die Abwesenheit von gewalttätiger Auseinandersetzung, sondern – viel weiter gehend – Gewaltfreiheit in allen Bereichen. Die Freiheit, die da mitschwingt, schafft Raum für Entfaltung der Einzelnen in Heiterkeit und Gleichmut und für Festigung der Gemeinschaft durch Zusammenarbeit und Flexibilität.
Stille wird durch Schweigen und äussere Ruhe erleichtert, ist aber ein Wert, der sich von innen her entfaltet als Gelassenheit und Einfachheit im Umgang mit Menschen, Tieren und Dingen. Stille, so verstanden, ist ein hohes Ziel der Herzensbildung. Nur in Stille wird uns jene tiefe Verbundenheit mit dem Geheimnis des Lebens bewusst, die in Ehrfurcht gipfelt.
Gemeinwohl verlangt von allen, die zur Gemeinschaft gehören, Hellhörigkeit für die Bedürfnisse aller anderen, sowie Geduld und Freundlichkeit im Umgang mit ihnen. Wo Güte und Wohlwollen bewusst kultiviert werden, da ziehen sie immer weitere Kreise, bis das Mitgefühl keine Grenzen mehr anerkennt, und Zugehörigkeit alle und alles umfasst.



Stiftungsrat

Präsident: Vanja Palmers
Stv. Präsident: David Steindl-Rast, OSB
Weitere Mitglieder: Katharina Shepherd, Sabine Hayoz-Kalff, Thomas Tschümperlin, Sr. Theresia Raberger, Manfred Hellrigl


Statuten

I. Name und Sitz

Die «Stiftung Felsentor» ist eine gemeinnützige Stiftung, laut Art. 80ff ZGB mit Sitz in 6353 Weggis.

II. Zweck und Aufgabe

Grundsätzlich möchte die Stiftung das Leiden dieser Welt vermindern und ihre Freude fördern. Sie verfolgt dieses übergeordnete Ziel hauptsächlich durch:
1)  Eine Verbesserung der Beziehung des Menschen zu sich selbst und zu seiner Mitwelt.
2)  Das Vermitteln meditativer Lebensqualität durch das Schaffen einer Stätte der Stille und Einkehr.
3) Den Erwerb und Unterhalt der Liegenschaft Felsentor, Weggis, Grundstück Nr. 550, GB Weggis
4) Das Überwinden der weitverbreiteten aber begrenzten Sichtweise, dass unser menschliches Wohlergehen a priori wichtiger ist als dasjenige aller anderen fühlender Wesen. Vor allem möchte sie das Leiden der sogenannten Nutztiere einer breiteren Öffentlichkeit ins Bewusstsein rufen und eine Plattform für deren Anliegen sein. 

III. Realisierung

Die Stiftung verwirklicht Ihre Zielsetzungen vor allem wie folgt:
1)  Sie beschafft und verwaltet die zur Realisierung der Stiftungsaufgaben notwendigen finanziellen Mittel. 
2)  Sie fördert Kurs- und Projektarbeit, welche das Verständnis für ein ganzheitliches Denken und Handeln weitervermittelt.
3)  Sie sucht die Zusammenarbeit mit an ähnlichen Zielsetzungen interessierten Personen, Organisationen und Institutionen.

IV. Verwendung der Stiftungsmittel

Die Stiftung setzt ihre Mittel wie folgt ein:
1)  Sie erwirbt die Liegenschaft Felsentor, Grundstück Nr. 550, Grundbuch Weggis. Sie kann, wenn dies zur Erfüllung des Stiftungszweckes förderlich erscheint, weitere Liegenschaften erwerben.
2)  Sie schafft und unterhält die Arbeits-, Wohn- und Bildungsinfrastruktur der Liegenschaft Felsentor.
3)  Sie stellt dem Zentrumsteam zur Erfüllung des Stiftungszweckes die Wohn-, Arbeits- und Kursinfrastruktur zur Verfügung.
4)  Sie unterstützt die am Felsentor durchzuführenden Arbeiten.
5)  Sie kann auch ideenverwandte Projekte ausserhalb des Felsentors unterstützen. 

V. Beschaffung der Mittel

Die Stiftung nimmt Schenkungen und letztwillige Vergabungen entgegen und kann auch Darlehen aufnehmen.

VI. Organisation

Der Stiftungsrat ist das geschäftsführende Organ der Stiftung und vertritt diese nach aussen. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Entscheidungen werden mit dem einfachen Mehr gefällt, bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Der Stiftungsrat ergänzt und konstituiert sich selbst. Er bestimmt die zeichnungsberechtigten Mitglieder und die Art der Zeichnung. Die Tätigkeit der Ratsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Amtsdauer der Mitglieder des Stiftungsrats beträgt fünf Jahre, sie kann nach Ablauf erneuert werden. David Steindl-Rast, OSB und Hans Vanja Palmers gehören dem Stiftungsrat als Stifter auf Lebzeiten an. 

VII. Kontrollstelle

Der Vorstand wählt eine Kontrollstelle; es kann dies auch ein Treuhandbüro sein. Die Kontrollstelle hat die Buchführung der Stiftung zu prüfen und schriftlich Bericht zu erstatten. 

VIII. Aufhebung der Stiftung

Im Falle einer Auflösung der Felsentor Stiftung soll das nach der Tilgung aller Schulden übrig bleibende Vermögen zu 50% dem Tierschutz und zu 50% einem meditativen Zweck zugeführt werden.